NEULAND-Richtlinien Schweinehaltung

Im Überblick

  • Bestandsobergrenzen: 150 Sauen und 950 Mastplätze.
  • Ständiger Zugang zu einem befestigten Auslauf am Stall.
  • Gruppenhaltung, eine Einzelhaltung ohne Sicht- und Geruchskontakt zu anderen Tieren ist nicht erlaubt.
  • Spaltenböden sind verboten.
  • Kastenstand und Anbindehaltung in der Sauenhaltung sind verboten.
  • Bodendeckende und trockene Einstreu sind vorgeschrieben.
  • Mindestens einmal pro Woche Reinigung von Auslauf und Stall.
  • Ausreichend Tageslicht durch ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20.
  • Ausschließlich heimische Futtermittel oder Futtermittel aus angrenzenden Regionen sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
  • Antibiotika, Tiermehl, Knochenmehl und Leistungsförderer sind nicht erlaubt.
  • Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
  • Hormone, Beruhigungsmittel und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
  • Nasenringe, Rüsselklammern, das Kupieren der Schwänze und das Abkneifen der Zähne sind verboten.
  • Männliche Ferkel werden nur mit Betäubung und nur unter Schmerzausschaltung kastriert.
  • Tierzukauf nur aus NEULAND-Betrieben oder übergangsweise aus anerkannten Zulieferbetrieben.
  • Tiertransportdauer maximal vier Stunden und 200 km.
  • Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.
Weitere Informationen?

Jeweilige Flächenbedarfswerte sowie weitere Details entnehmen Sie bitte den kompletten NEULAND-Richtlinien zur Schweinehaltung als PDF-Download, oder lassen Sie sich von uns beraten.

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