NEULAND-Richtlinien Schafhaltung

Im Überblick

  • Bestandsobergrenze: maximal 1.000 Mutterschafe.
  • Witterungsschutz auf der Weide muss gewährleistet sein.
  • Das Ablammen auf der Weide bei widriger Witterung ist untersagt.
  • Tiefstreu-Laufställe erfordern täglich frische Einstreu.
  • Ausreichend Tageslicht durch ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20.
  • Ausschließlich heimische Futtermittel und Futtermittel angrenzender Regionen sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
  • Antibiotika, Tier- und Knochenmehl sowie Leistungsförderer sind verboten.
  • Die Intensivmast mit Kraftfutter im Stall ist untersagt.
  • Der Einsatz von Milchaustauschern bei der Lämmeraufzucht ist untersagt.
  • Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
  • Hormone und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
  • Tiertransportdauer maximal vier Stunden und 200 km.
  • Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.
Weitere Informationen?

Jeweilige Flächenbedarfswerte sowie weitere Details entnehmen Sie bitte den kompletten NEULAND-Richtlinien zur Schafhaltung als PDF-Download, oder lassen Sie sich von uns beraten.

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