Grundlegende NEULAND-Richtlinien

Haltung, Fütterung, Transport und Schlachtung von Nutztieren sind in den NEULAND-Richtlinien je nach Gattung (Schweine, Rinder, Schafe, Legehennen und Mastgeflügel) geregelt. So wird eine „besonders artgerechte“ Tierhaltung gewährleistet.

Für alle Tierarten gelten folgende Grundsätze:

Anbindung

  • Eine Anbindung oder anderweitig dauerhafte Fixierung von Tieren ist nicht erlaubt.
    Die Tiere können ihr natürliches Verhalten ausleben, sich frei bewegen.

Futter

  • Nur heimische Futtermittel und Futtermittel aus angrenzenden Regionen sind erlaubt. Damit wird der Import aus Übersee (vorwiegend Soja) ausgeschlossen.
  • Bei NEULAND sind schon seit der Gründung verboten: tierische Futtermittel (z. B. Fisch- oder Tiermehl), Antibiotika oder andere Leistungsförderer in der Fütterung.

Gentechnik

  • Gentechnik darf weder in der Züchtung noch in der Fütterung eingesetzt werden.

Bäuerliche Landwirtschaft

  • NEULAND hat sich den Erhalt bäuerlicher Betriebe zum Ziel gesetzt und sorgt mit Bestands- und Flächen-Obergrenzen dafür, dass Großbetriebe weder Vermarktung noch Preise dominieren.
Spezielle Richtlinien abgestimmt auf die Tierart

Neben den allgemeingültigen Richtlinien gelten für die verschiedenen Tierarten weitere, spezielle Anforderungen:

Und wer es ganz genau wissen will, besucht einfach den NEULAND e.V. direkt unter: www.neuland-fleisch.de.

Hier gibt es außerdem viele weiterführende Informationen und Standpunkte zu Themen aus Politik und Wirtschaft.

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