NEULAND-Richtlinien Mastgeflügelhaltung

Im Überblick

  • Bestandsobergrenzen: 14.400 Hähnchen, 5.100 Puten, 2.000 Gänse.
  • Ganzjähriger Auslauf ist vorgeschrieben.
  • Schlechtwetterauslauf muss vorhanden sein.
  • Hähnchen und Puten müssen Gelegenheit zum Sandbaden haben.
  • Mastgänse müssen Zugang zu Badewasser haben.
  • Bodendeckende und trockene Einstreu ist vorgeschrieben.
  • Stallinnenraum muss strukturiert werden (z.B. durch Strohballen).
  • Ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20 muss gewährleistet sein.
  • Eine ununterbrochene Nachtruhe ohne Kunstlicht von mindestens acht Stunden muss eingehalten werden.
  • Ausschließlich heimische Futtermittel und Futtermittel aus angrenzenden Regionen sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
  • Antibiotika, Tier- und Knochenmehl sowie Leistungsförderer sind verboten.
  • Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind verboten.
  • Hormone und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
  • Verboten ist das Kupieren von Körpergewebe.
  • Tiertransportdauer maximal vier Stunden und 200 km.
  • Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.
Weitere Informationen?

Jeweilige Flächenbedarfswerte sowie weitere Details entnehmen Sie bitte den kompletten NEULAND-Richtlinien für

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