NEULAND-Richtlinien Rinderhaltung

Im Überblick

  • Bestandsobergrenzen: 350 Mutterkühe und Nachzucht.
  • Flächenobergrenze: maximal 300 ha Ackerfläche.
  • Generelles Enthornen von Tieren ist verboten.
  • Keine Anbindung und ständiger Zugang zu einem befestigten Auslauf.
  • Weidegang mit Witterungsschutz in der Vegetationszeit ist vorgeschrieben.
  • Spaltenböden sind verboten.
  • Bodendeckende und trockene Einstreu ist vorgeschrieben.
  • Ausreichend Tageslicht im Stall durch ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20.
  • Ausschließlich heimische Futtermittel und Futtermittel aus angrenzenden Regionen sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
  • Antibiotika, Tier- und Knochenmehl sowie Leistungsförderer sind verboten.
  • Maximal 30% Maissilage in der Ration sind erlaubt.
  • Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
  • Hormone und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
  • Tierzukauf nur aus NEULAND-Betrieben oder übergangsweise aus anerkannten Zulieferbetrieben.
  • Tiertransportdauer maximal vier Stunden und 200 km.
  • Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.
Weitere Informationen?

Jeweilige Flächenbedarfswerte sowie weitere Details entnehmen Sie bitte den kompletten NEULAND-Richtlinien zur Rinderhaltung als PDF-Download, oder lassen Sie sich von uns beraten.

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