NEULAND-Richtlinien Schlachtung

Im Überblick

  • Die Schlachtung im Akkord ist verboten!
  • Die Schlachtung soll so schonend wie möglich erfolgen.
  • Personen, die mit den Tieren umgehen, müssen einen Sachkundenachweis besitzen, der alle zwei Jahre durch Fortbildung aktualisiert wird.
  • Es muss auf jedem Schlachthof eine für Tierschutz verantwortliche Person geben.
  • Alle Tiere sollen bei Ankunft sofort entladen werden. Die Transportgruppen sollen bestehen bleiben.
  • Tiere im Wartebereich müssen morgens und abends kontrolliert werden. Es müssen Tränken und eine Thermoregulierung sowie Schall- und Sichtschutz zum Schlachtbereich vorhanden sein.
  • Die Kontrolle des gesamten Schlachtprozesses von der Entladung der Tiere bis zum Entbluten muss gewährleistet werden, im Falle einer Störung ein Notfallplan vorhanden sein.
  • Die Betäubung muss bis zum Eintritt des Todes durch Entbluten bestehen bleiben, ansonsten muss sofort nachbetäubt werden.
  • Es muss eine Kontrollmöglichkeit für die Effektivität der Entblutung bei jedem Tier geben.
  • Die Weiterverarbeitung darf erst erfolgen, wenn das Tier tatsächlich tot ist.
Weitere Informationen?

Die jeweiligen Stromstärken, Dauer der Entblutung und Art der Schlachtung sowie weitere Einzelheiten zu den Forderungen bei den einzelnen Tierarten erfahren Sie im PDF-Download der Richtlinien für

oder lassen Sie sich von uns beraten.

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