NEULAND-Richtlinien Legehennenhaltung

Im Überblick

  • Bestandsobergrenze: maximal 9.000 Legehennen.
  • Käfighaltung der Legehennen ist verboten.
  • Ganzjähriger Auslauf ist vorgeschrieben.
  • Bäume etc. gegen Witterungs- und Greifvogelbedrohung auf der Weide sind vorgeschrieben.
  • Schlechtwetterauslauf muss vorhanden sein.
  • Ein Hahn für 30-50 Hennen ist empfohlen.
  • Bodendeckende und trockene Einstreu ist vorgeschrieben.
  • Ein Fenster-Boden-Verhältnis von 1:20 muss gewährleistet sein.
  • Sitzstangen und Struktur im Stall sind vorgeschrieben.
  • Eine ununterbrochene Nachtruhe ohne Kunstlicht von mindestens acht Stunden muss eingehalten werden.
  • Ausschließlich heimische Futtermittel und Futtermittel angrenzender Regionen sind erlaubt, der Einsatz von Importfuttermitteln ist verboten.
  • Antibiotika, Tier- und Knochenmehl sowie Leistungsförderer sind verboten.
  • Gentechnisch veränderte Futtermittel und Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
  • Hormone und präventive Bestandsbehandlungen sind verboten.
  • Verboten ist das Kupieren von Körpergewebe.
  • Tiertransportdauer maximal vier Stunden und 200 km.
  • Kontrolle mindestens einmal pro Jahr durch ein externes Kontrollunternehmen.
Weitere Informationen?

Jeweilige Flächenbedarfswerte sowie weitere Details entnehmen Sie bitte den kompletten NEULAND-Richtlinien zur Legehennenhaltung als PDF-Download,
oder lassen Sie sich von uns beraten.

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